- Europäischer Gewerkschaftsbund
- Europäischer Gewerkschaftsbund,Abkürzung EGB, Spitzenorganisation von nationalen Arbeitnehmerorganisationen europäischer Staaten; Ende 1995 wurden erstmals neun Gewerkschaften aus sechs Ländern Mittel- und Osteuropas aufgenommen, weitere Verbände besitzen Beobachterstatus. Der EGB wurde am 8. 2. 1973 als Nachfolger des Europäischen Bundes Freier Gewerkschaften (EBFG) gegründet, Sitz: Brüssel. - Seine Organe sind der mindestens alle vier Jahre einberufene Kongress, der Exekutivausschuss (mindestens ein Vertreter je Mitgliedorganisation), das Präsidium und das Sekretariat. Dem EGB gehören als Branchenorganisationen 15 europäische Gewerkschaftsverbände (Gewerkschaftsausschüsse) an; organisatorisch und finanziell autonom, sind sie in den Entscheidungsgremien des EGB mit Sitz und Stimme (eingeschränkt) vertreten. Der EGB gilt als richtungsübergreifende Organisation, der nationalen Gewerkschaftsbünde angehören, die international dem Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) oder dem Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) angeschlossen sind. Distanz wurde zum kommunistischen Weltgewerkschaftsbund (WGB) und seinen westeuropäischen Mitgliedverbänden gewahrt, aber bereits 1973 eine richtungspolitische Öffnung gegenüber undogmatischen kommunistischen Gewerkschaften mit der Aufnahme der italienischen Confederazione Generale Italiana del Lavoro (CGIL) demonstriert. Ziel des EGB ist die Vertretung und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer auf der Ebene Europas im Allgemeinen, bei allen europäischen Institutionen im Besonderen sowie die »Erhaltung und Verstärkung der Demokratie in Europa«.
Universal-Lexikon. 2012.